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Fahrspaß-Versicherung für SUZUKI-Neu-Fahrzeuge mit serienmäßiger BRIDGESTONE Bereifung

In der Regel gehen Beschädigungen an Motorradreifen zwar glimpflich aus, doch die spürbaren Folgen für den Motorradbesitzer äußern sich dann stets im Portemonnaie, und so wird ein eingefahrener Nagel dann eine teure Sache, denn der Kauf eines neuen Reifens ist unumgänglich. Ab sofort bietet SUZUKI-Partner und Erstausrüster BRIDGESTONE deshalb eine Fahrspaß-Versicherung für BRIDGESTONE-Motorradreifen von SUZUKI-Neufahrzeugen an.

Für alle mit BRIDGESTONE bereiften SUZUKI-Neufahrzeuge (ausgenommen sind Roller- und Rennreifen sowie MotoCross-Reifen) gewährt BRIDGESTONE für zwölf Monate ab Erstzulassung des Fahrzeugs eine kostenlose Versicherung gegen Einfahrverletzungen aller Art.

Versichert sind dabei ausschließlich BRIDGESTONE-Motorradreifen, die eine E-Nummer tragen und als Erstbereifung bereits bei Auslieferung des Neufahrzeuges montiert waren. Versichert sind alle Einfahrschäden, die der Reifen während der ersten zwölf Monate nach Kaufdatum erleidet.

Nicht versichert sind Schäden, die durch übliche Abnutzung oder durch übermäßigen Verschleiß sowie durch unsachgemäße Handhabung oder schadhafte Fahrwerksteile verursacht worden sind. Schäden an den Felgen oder am Motorrad sowie Schäden durch mutwillige Zerstörung oder durch Unfall sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die Fahrspaß-Versicherung beginnt mit dem Erwerb des Fahrzeugs und damit der BRIDGESTONE-Reifen. Insoweit gilt das Datum der Erstzulassung des Neufahrzeuges. Die Fahrspaß-Versicherung endet automatisch nach Ablauf von zwölf Monaten ab Erstzulassungsdatum.

Im anerkannten Schadensfall erhält der Versicherungsnehmer auf Basis der empfohlenen minimalen Restprofiltiefe am Vorderrad von zwei Millimetern und am Hinterrad von drei Millimetern für den abgesicherten Reifen eine Gutschrift über den bezahlten Kaufpreis. Für Motorradreifen, die darüber hinaus verschlissen sind, greift die Fahrspaß-Versicherung nicht mehr. Die Überprüfung des Schadensfalles geschieht entweder durch einen autorisierten Biker´s Club-Händler beziehungsweise SUZUKI Vertragshändler vor Ort oder direkt durch den Außendienst der BRIDGESTONE Deutschland GmbH.

Die Gutschrift über den Original-Kaufpreis erfolgt in Relation zur Restprofiltiefe. Kosten für Montage, etc. sind nicht in der Fahrspaß-Versicherung enthalten. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Gutschriftsbetrag wird beim Kauf eines neuen BRIDGESTONE-Motorradreifens verrechnet.

Die Versicherung läuft für die im Schadensfall ausgetauschten Motorradreifen nicht weiter. Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der BRIDGESTONE Deutschland GmbH.


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Stand vom 07.06.2010. Änderungen vorbehalten.


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