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Sonstiges

Hier finden sie alles, was sonst nirgends hinpasst, aber nicht unerwähnt bleiben soll.

Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013
Öffnungszeiten der lokalen KFZ-Zulassungsstellen
Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Zulassungsstelle
KRad-Steuertabelle


Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013

Zum 19.01.2013 tritt eine neue Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, die gerade für motorisierte Zweiräder umfangreiche Änderungen mit sich bringt:

Allgemein

Für alle Führerscheinbesitzer gleichermaßen kommt folgende Änderung, bei der zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein zu unterscheiden ist.
Die Fahrerlaubnis ist sozusagen die nicht materielle Genehmigung, Fahrzeuge bestimmter Kategorien führen zu dürfen.
Die Existenz dieser Erlaubnis wird durch das amtliche Dokument „Führerschein“ bestätigt
Ab dem 19.01.2013 neu ausgestellte Führerscheine für Zweiräder und PKW bis 3,5t sind 15 Jahre gültig und müssen dann (wie auch z.B. ein Personalausweis) verlängert werden
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 2033 umgetauscht und dann alle 15 Jahre verlängert werden
Die Fahrerlaubnis für Zweiräder und PKW bis 3,5t wird aber weiterhin unbefristet erteilt, existierende Befristungen der anderen Klassen bleiben unverändert
Wird eine Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Kupplungshebel (Automatik) absolviert, so wird der Umfang der Fahrerlaubnis auch auf solche Fahrzeuge beschränkt

Zweiräder

Für den Zweiradsektor sehen wir mit der neuen Regelung überwiegend Verbesserungen, aber auch einen wesentlichen Nachteil auf uns zu kommen. Letzterer besteht darin, dass künftig eine Aufstiegsprüfung zur offenen Klasse A erforderlich sein wird.
Besser wird dagegen in Zukunft Folgendes:

Theoretischer Unterricht und Prüfung für eine Zweiradfahrerlaubnis müssen in aller Regel nur noch 1x im Leben absolviert werden, entweder für den A1 (Leichtkraftrad), den A2 (bis 35 kW / 48 PS) oder gleich den offenen A-Schein.
Voraussetzung für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse über eine Aufstiegsprüfung ist eine Vorerfahrung in der nächstniedrigen Klasse von mindestens 2 Jahren.

Klasse A1 (Leichtkrafträder)

Die deutsche Sonderregelung mit maximal 80 km/h für minderjährige Leichtkraftradfahrer wird endlich abgeschafft
Beim Aufstieg vom A1 (Leichtkraftrad) zum A2 (35 kW / 48 PS) muss nur eine praktische Prüfung absolviert werden, Fahrstunden und theoretische Prüfung entfallen
Dies gilt ausdrücklich auch für Inhaber von PKW-Führerscheinen von vor dem 01.04.1980, die damit die Klasse A1 (Leichtkrafträder) besitzen!
Wer seinen A1 (Leichtkraftrad) noch vorher bekommt, kann diesen ab dem 19.01.2013 umschreiben lassen und darf dann auch vor dem 18. Geburtstag Leichtkrafträder mit bis zu 11 kW / 15 PS unbeschränkt fahren

Klasse A2 (begrenzt auf 35 kW / 48 PS)

Beim Aufstieg vom A2 zur unbegrenzten Klasse A muss nach 2 Jahren nur eine praktische Prüfung absolviert werden, Fahrstunden und theoretische Prüfung entfallen
Laut der EU-Führerscheinrichtlinie dürfen Inhaber der Klasse A2 auf 35 kW / 48 PS gedrosselte Motorräder nicht fahren, wenn deren ursprüngliche Leistung mehr als 70 kW / 95 PS betrug.
Diese Einschränkung wird jedoch nicht in deutsches Recht umgesetzt! Das heißt, auch jede auf 35 kW / 48 PS gedrosselte SUZUKI GSX-R kann weiterhin von Fahranfängern gefahren werden!
Deutschland nimmt mit dem Verzicht auf diese Regelung eine Sonderstellung in Europa ein. Bei Fahrten ins Ausland kann ein „falsch“ gedrosseltes Fahrzeug möglicherweise ein Problem wegen Fahrens ohne den korrekten Führerschein darstellen
Wer die Klasse A (beschränkt auf 25 kW / 34 PS) noch vor dem 19.01.2013 macht, darf ab dem 19.01.2013 auch bis zu 35 kW / 48 PS fahren und muss trotzdem keine Aufstiegsprüfung machen!
Wer die Klasse A (beschränkt auf 25 kW / 34 PS) noch vor dem 19.01.2013 macht, muss nach 2 Jahren keine Aufstiegsprüfung zur unbegrenzten Klasse A machen!

Klasse A (unbegrenzt)

Der sogenannte Direkteinstieg zur offenen Klasse A ist zukünftig mit 24 statt bisher 25 Jahren möglich.
Das Mindestalter für die anderen Fahrerlaubnisse für motorisierte Zweiräder bleibt unverändert

Klasse
ab
19.01.13:
Klasse
bis
18.01.13:
Beschreibung: Mindest-
alter:
AM
In Klasse B enthalten
M Kleinkrafträder mit:
Hubraum von nicht mehr als 49 cm³
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (ab 15 Jahren)
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (ab 16 Jahren)
Besonderheit Mitteldeutscher Modellversuch
15
(25 km/h)
bzw.
16
(45 km/h)
A1
Schließt AM ein
In Klasse B enthalten, wenn vor dem 01.04.1980 erteilt
A1 Leichtkrafträder mit:
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS)
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
16
A2 begrenzt
Schließt A1 und AM ein
A begrenzt Krafträder mit:
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS)
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg (Mindestgewicht bei 35 kW / 48 PS: 175 kg)
18
A
Schließt A1, A2 und AM ein
A Krafträder mit:
Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
20
(wenn mit 18 A2)
bzw.
24
(Direkteinstieg)

Detailierte Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013
Spezielle Homepage des IVM über die neuen Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013 (EXterner Link)

Stand vom 17.09.2012. Änderungen vorbehalten.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Zulassungsstelle

Sie benötigen zur...
Zulassung eines Neu-Fahrzeuges: .
Zulassung eines Gebraucht-Fahrzeuges: .
Abmeldung oder Stillegung eines Fahrzeuges: .
Wiederzulassung eines Fahrzeuges: .
Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens für Überführung, Probefahrt:
... folgende Unterlagen:
Versicherungsbestätigungskarte Ihrer Versicherung ja ja nein ja ja
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief) ja ja ja ja ja
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher KFZ-Schein) wird ausgestellt ja ja wird ausgestellt ja
Personalausweis, ggf. Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug ja ja nein ja ja
Nachweis Bankverbindung (z.B. durch EC-Karte, Kontoauszug) ja ja nein ja ja
Vollmacht bei Erledigung durch einen Beauftragten ja ja nein ja ja
KFZ-Schilder werden ausgestellt ja, wenn bisher anderer Zulassungsbezirk ja ja werden ausgestellt
HU-/AUK-Nachweis . ja nein ja nein

Stand vom 01.01.2009. Änderungen vorbehalten.

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Öffnungszeiten der lokalen KFZ-Zulassungsstellen

Ort: Kontakt: Tag: Zeitraum:
Kreis Altenkirchen (AK)
Altenkirchen 02681/81-2360 Montag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Kirchen 02741/688-230 Montag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Lahn-Dill-Kreis (LDK)
Im LDK können viele Zulassungsangelegenheiten auch auf den Gemeindeverwaltungen erledigt werden
Bei Gebrauchtahrzeugen, die bislang nicht im LDK zugelassen waren, darf die HU/AUK nich älter als 18 Monate sein!
Herborn-Burg 02771/407-0 Montag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 11:30 Uhr und
13:30 bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 11:30 Uhr und
13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Wetzlar 06441/407-0 Montag: 7:30 bis 11:30 Uhr und
13:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 11:30 Uhr und
13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Kreis Olpe (OE)
Lennestadt 02723/6087-32 Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Olpe 02761/81-534 Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 11:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: 9:00 bis 11:00 Uhr
Kreis Siegen-Wittgenstein (SI)
Siegen 0271/333-0 Montag: 7:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 15:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Bad Berleburg 02751/9261-0 Montag: 7:30 bis 13:00 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 13:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 13:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 13:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Westerwaldkreis (WW)
Hachenburg 02662/801-143
02662/801-144
02662/801-145
02662/801-146
02662/801-147
Montag: 8:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 11:30 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Montabaur 02602/1243-0 Montag: 7:30 bis 16:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Westerburg . Montag: 8:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 11:30 Uhr und
14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 11:30 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen

Stand vom 01.01.2009. Änderungen vorbehalten.

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KRad-Steuertabelle

Der Steuersatz beträgt pro angefangene 25 cm³ einheitlich 1,84 €
Leichtkraftroller und -räder bis 125 cm³ und maximal 11 kw / 15 PS sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Hub-
raum:
KRad-
Steuer:
Hub-
raum:
KRad-
Steuer:
Hub-
raum:
KRad-
Steuer:
Hub-
raum:
KRad-
Steuer:
100 cm³ 7,36 € 500 cm³ 36,81 € 1.000 cm³ 73,63 € 1.550 cm³ 114,12 €
125 cm³ 9,20 € 550 cm³ 40,49 € 1.050 cm³ 77,82 € 1.600 cm³ 117,80 €
150 cm³ 11,04 € 600 cm³ 44,18 € 1.100 cm³ 80,99 € 1.650 cm³ 121,48 €
175 cm³ 12,88 € 650 cm³ 47,86 € 1.150 cm³ 84,67 € 1.700 cm³ 125,16 €
200 cm³ 14,73 € 700 cm³ 51,54 € 1.200 cm³ 88,35 € 1.750 cm³ 128,85 €
250 cm³ 18,41 € 750 cm³ 55,22 € 1.250 cm³ 92,03 € 1.800 cm³ 132,53 €
300 cm³ 22,09 € 800 cm³ 58,90 € 1.300 cm³ 95,71 € 1.850 cm³ 136,21 €
350 cm³ 25,77 € 850 cm³ 62,58 € 1.350 cm³ 99,40 € 1.900 cm³ 139,89 €
400 cm³ 29,45 € 900 cm³ 66,26 € 1.450 cm³ 106,76 € 1.950 cm³ 143,57 €
450 cm³ 33,13 € 950 cm³ 69,94 € 1.500 cm³ 110,44 € 2.000 cm³ 147,25 €

Stand vom 01.01.2003. Änderungen vorbehalten.

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