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Sonstiges

Hier finden sie alles, was sonst nirgends hinpasst, aber nicht unerwähnt bleiben soll.

Neue Führerscheinklassen ab 01.01.1999 bzw. 01.02.2005
Öffnungszeiten der lokalen KFZ-Zulassungsstellen
Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Zulassungsstelle
KRad-Steuertabelle


Neue Führerscheinklassen ab 01.01.1999

Das Wichtigste vorneweg: Wer bereits 1998 einen Führerschein besessen hat, für den ändert der neue €-Führerschein im Scheckkarten-Format nichts zum Schlechteren. Auch weiterhin gilt: Wer seinen Autoführerschein vor dem 01.04.1980 gemacht hat, darf 125er Leichtkraftroller und -räder fahren (siehe Tabelle). Neu dagegen ist, dass das Bundesverkehrsministerium diesen Autoführerschein-Inhabern empfiehlt, den alten grauen oder rosafarbenen Schein gegen die Scheckkarte einzutauschen. Die kostet ca. € 25,- und zeigt den Einschluss der Leichtkraftrad-Klasse A1 explizit an, was im Ausland eventuelle Probleme ersparen kann. Für 16- und 17-jährige auf 125er war und ist Österreich Sperrgebiet, da die Alpenrepublik die Klasse A1 erst ab 18 Jahren anerkennt. Fein raus sind ältere Semester, die die Klasse 2, 3 oder 4 vor dem 01.12.1954 bestanden haben. Sie dürfen künftig Zweiräder ohne Hubraum- oder Leistungsbegrenzung bewegen (bisher maximal 250 cm³).
Tatsächliche Veränderungen bringt der neue Führerschein allen Neulingen, die den Schein erst nach dem 01.01.1999 beantragt haben.
Ab 25 Jahre berechtigt der sogenannte Direkteinstieg zum direkten fahren von Fahrzeugen über 25 kw / 34 PS.
Die neue Klasse M, früher 4, berechtigt nur noch zum Fahren von 50ern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (bisher 50 km/h). 50er, die vor dem 31.12.2001 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen aber auch mit dem neuen M-Schein gefahren werden.

Neue Führerscheinklasse ab 01.02.2005

Ab 01.02.2005 können Jugendliche ab 16 Jahren drei- und vierrädrige Leichtfahrzeuge, also u.a. ATV`s und Quad`s, bis maximal 50 cm³, maximal 4 kw (5,4 PS), maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 350 kg zulässigem Gesamtgewicht bewegen, sofern Sie den neuen Führerschein Klasse S besitzen.
Dieser ermächtigt aber nicht zum Fahren von zweirädrigen Fahrzeugen gleichen Hubraums, die im Führerschein Klasse M enthalten sind. Gleiches gilt auch umgekehrt

D-Klasse
bis
31.12.1998:
EU-Klasse
ab
01.01.1999:
Beschreibung: Mindest-
alter:
1a A (schließt A1 und M ein) Die Klasse A berechtigt Neueinsteiger bis 24 Jahre zum Fahren von Rollern und Motorrädern bis maximal 25 kw / 34 PS und 0,16 kw pro Kilogramm Fahrzeuggewicht. 18
1, Stufenführerschein A (schließt A1 und M ein) Nach zwei Jahren Fahrpraxis berechtigt die Klasse A zum Fahren von Rollern und Motorrädern mit unbegrenzter Leistung. 20
1 A (schließt A1 und M ein) Ab 25 Jahren dürfen auch Führerschein-Neueinsteiger Roller und Motorräder über 25 kw / 34 PS fahren. 25
1b A1 (schließt M ein) Berechtigt zum Fahren von Leichtkraftrollern und -rädern bis maximal 125 cm³, maximal 11 kw / 15 PS und maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit. 16
1b A1 (schließt M ein) Berechtigt zum Fahren von Leichtkraftrollern und -rädern bis maximal 125 cm³, maximal 11 kw / 15 PS und unbegrenzter Höchstgeschwindigkeit. 18
3 B (schließt u.a. M und, wenn vor dem 01.04.1980 ausgestellt, A1 ein) Berechtigt zum Fahren von Automobilen und Leichtkraftrollern und -rädern bis maximal 125 cm³, maximal 11 kw / 15 PS und unbegrenzter Höchstgeschwindigkeit, wenn vor dem 01.04.1980 ausgestellt. 18
4 M Berechtigt zum Fahren von Kleinkraftrollern und -rädern bis maximal 50 cm³ und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit bzw. 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, wenn vor dem 31.01.2001 erstmals in den Verkehr gebracht. 18
Neu ab 01.02.2005 S Berechtigt zum Fahren von drei- und vierrädrigen Leichtfahrzeugen bis maximal 50 cm³, maximal 4 kw (5,4 PS), maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und maximal 350 kg zulässigem Gesamtgewicht. 16

Stand vom 01.01.1999 bzw. 01.02.2005. Änderungen vorbehalten.

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Erforderliche Unterlagen für die KFZ-Zulassungsstelle

Sie benötigen zur...
Zulassung eines Neu-Fahrzeuges: .
Zulassung eines Gebraucht-Fahrzeuges: .
Abmeldung oder Stillegung eines Fahrzeuges: .
Wiederzulassung eines Fahrzeuges: .
Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens für Überführung, Probefahrt:
... folgende Unterlagen:
Versicherungsbestätigungskarte Ihrer Versicherung ja ja nein ja ja
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief) ja ja ja ja ja
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher KFZ-Schein) wird ausgestellt ja ja wird ausgestellt ja
Personalausweis, ggf. Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug ja ja nein ja ja
Nachweis Bankverbindung (z.B. durch EC-Karte, Kontoauszug) ja ja nein ja ja
Vollmacht bei Erledigung durch einen Beauftragten ja ja nein ja ja
KFZ-Schilder werden ausgestellt ja, wenn bisher anderer Zulassungsbezirk ja ja werden ausgestellt
HU-/AUK-Nachweis . ja nein ja nein

Stand vom 01.01.2009. Änderungen vorbehalten.

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Öffnungszeiten der lokalen KFZ-Zulassungsstellen

Ort: Kontakt: Tag: Zeitraum:
Kreis Altenkirchen (AK)
Altenkirchen 02681/81-2360 Montag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 11:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Kirchen 02741/688-230 Montag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Lahn-Dill-Kreis (LDK)
Im LDK können viele Zulassungsangelegenheiten auch auf den Gemeindeverwaltungen erledigt werden
Bei Gebrauchtahrzeugen, die bislang nicht im LDK zugelassen waren, darf die HU/AUK nich älter als 18 Monate sein!
Herborn-Burg 02771/407-0 Montag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 11:30 Uhr und
13:30 bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Wetzlar 06441 407-0 Montag: .
Dienstag: .
Mittwoch: .
Donnerstag: .
Freitag: .
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Kreis Olpe (OE)
Lennestadt 02723/6087-32 Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Olpe 02761/81-534 Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: 9:00 bis 11:00 Uhr
Kreis Siegen-Wittgenstein (SI)
Siegen 0271/333-0 Montag: 8:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Bad Berleburg 02751/9261-0 Montag: 7:30 bis 13:00 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 13:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 13:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 13:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Westerwaldkreis (WW)
Hachenburg 02662/801-143
02662/801-144
02662/801-145
02662/801-146
02662/801-147
Montag: 8:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 11:30 Uhr und
13:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 11:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 11:30 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Montabaur 02602/1243-0 Montag: 7:30 bis 16:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen
Westerburg . Montag: 8:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
KFZ-Wunschkennzeichen online reservieren Samstag: Geschlossen

Stand vom 01.01.2009. Änderungen vorbehalten.

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KRad-Steuertabelle

Der Steuersatz beträgt pro angefangene 25 cm³ einheitlich 1,84 €
Leichtkraftroller und -räder bis 125 cm³ und maximal 11 kw / 15 PS sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Hub-
raum:
KRad-
Steuer:
Hub-
raum:
KRad-
Steuer:
Hub-
raum:
KRad-
Steuer:
Hub-
raum:
KRad-
Steuer:
100 cm³ 7,36 € 500 cm³ 36,81 € 1.000 cm³ 73,63 € 1.550 cm³ 114,12 €
125 cm³ 9,20 € 550 cm³ 40,49 € 1.050 cm³ 77,82 € 1.600 cm³ 117,80 €
150 cm³ 11,04 € 600 cm³ 44,18 € 1.100 cm³ 80,99 € 1.650 cm³ 121,48 €
175 cm³ 12,88 € 650 cm³ 47,86 € 1.150 cm³ 84,67 € 1.700 cm³ 125,16 €
200 cm³ 14,73 € 700 cm³ 51,54 € 1.200 cm³ 88,35 € 1.750 cm³ 128,85 €
250 cm³ 18,41 € 750 cm³ 55,22 € 1.250 cm³ 92,03 € 1.800 cm³ 132,53 €
300 cm³ 22,09 € 800 cm³ 58,90 € 1.300 cm³ 95,71 € 1.850 cm³ 136,21 €
350 cm³ 25,77 € 850 cm³ 62,58 € 1.350 cm³ 99,40 € 1.900 cm³ 139,89 €
400 cm³ 29,45 € 900 cm³ 66,26 € 1.450 cm³ 106,76 € 1.950 cm³ 143,57 €
450 cm³ 33,13 € 950 cm³ 69,94 € 1.500 cm³ 110,44 € 2.000 cm³ 147,25 €

Stand vom 01.01.2003. Änderungen vorbehalten.

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